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"Freude ist die Gesundheit der Seele."
                                                                                                      Aristoteles
Geistiges Heilen
In allen östlichen Heilweisen ist der Energiefluss im menschlichen Körper für die Gesundheit von größter Bedeutung. Der menschliche Körper hat ein komplexes System energetischer Strukturen. Wenn auf Grund einer Erkrankung oder Verletzung diese Energien gestört sind, kann es zu einem Defizit oder zu Überschuss an Energie in den betreffenden Körperbereichen kommen. Durch eine Heilbehandlung wird der energetische Ausgleich geschaffen und der Fluss dieser feinstofflichen Körperenergien im Organismus angeregt.

Hierbei wird die kosmische Heilenergie auf unterschiedliche Weise auf den ganzen Menschen übertragen, wobei eine bewusste Rückkoppelung an das kosmische Feld mit dem eigenen Heilbewusstsein geschieht. Das Ziel ist es, die Selbstheilungskräfte zu aktivieren oder zu unterstützen. Jegliche Energiebehandlung wirkt auf allen Ebenen des Menschen -Körper, Seele und Geist- und verbindet diese harmonisch miteinander zu einer Einheit. Die Wirksamkeit dieser Arbeit ist um so größer, je größer die Bereitschaft des Klienten ist, gesund zu werden.

Handauflegen
Hier werden mit den Händen auf dem Körper ausgleichende, energieableitende oder energiezuführende Streichungen oder Berührung bestimmter Körperpunkte ausgeführt.

Aurabehandlung
Wenn keine Berührung erwünscht ist, wird im Energiefeld (Aura) des Menschen gearbeitet.

Fernheilung
Eine weitere Behandlungsmethode ist die Fernheilung, bei der die Energie rein geistig dem Betroffenen übermittelt wird. Dabei spielen Entfernungen keine Rolle. Gemäß dem Prinzip, dass auf der Erde und im Kosmos alles miteinander energetisch verbunden ist, können die ausgesendeten Frequenzen überall empfangen werden.

Bitte beachten Sie auch meinen Home-Heil-Service!

Hinweis
Die energetische Heilarbeit ersetzt in keinem Fall die ärztliche Behandlung, Diagnose oder den Arztbesuch. Sie ist eine gesundheitsunterstützende Maßnahme, stellt aber keine medizinische Leistung dar. Der Heiler ist kein Arzt und kein Heilpraktiker.

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März 2004 unterliegt „Geistiges Heilen“ nicht mehr dem Heilpraktikergesetz
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